Die neue Instagram-Policy

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Wie die Schule nach 3 Jahren unseren Instagram-Account entdeckte.

Angefangen hat alles mit einer ganz unverfänglichen Anfrage des Spalterradios: Sie wollten genau wie die Hannahlyse einen Instagram-Account ins Leben rufen und dafür die Genehmigung der Schulleitung einholen. Was folgte, war ein langer Brief- bzw. eher E-Mail-Wechsel mit Frau Bethe, Herrn Bar (unserem Datenschutzbeauftragten) und zwischendurch auch mit Herrn Sell. Denn offenbar wusste die Schule nichts von unserem Instagram-Account und schrieb die Schüler*innenzeitung daraufhin an, ob wir uns denn der Risiken eines Instagram-Accounts überhaupt bewusst seien.

Wir waren einigermaßen erstaunt und verunsichert. Nicht wegen der Risiken von Instagram, immerhin nutzten wir es ja privat auch alle täglich, nein sondern aufgrund der Tatsache, dass die Schulleitung anscheinend nichts von unserem Instagram-Account wusste. Immerhin besaßen wir den Instagram-Account seit drei Jahren und zur Gründung unseres Instagram-Accounts lautete sogar der Titel auf der Titelseite unserer Schüler*innenzeitung: „Wir haben Instagram!“ Diese Ausgabe wurde selbstverständlich auch an unsere Schulleitung verkauft, außerdem folgte uns der Datenschutzbeauftragte höchstpersönlich und reagierte sogar auf eine Story. Mittlerweile haben wir mit ihm aber leider einen Abonnenten verloren.

Nichtsdestotrotz warf die E-Mail von Frau Bethe einige wichtige Punkte auf. Denn die Frage war überhaupt: Wer ist eigentlich letztendlich für unseren Instagram Account verantwortlich, falls wir z. B. mal ein Foto ohne die Erlaubnis aller Person veröffentlichen sollten? Die Schule? Immerhin sind wir eine AG, die von Lehrer*innen unserer Schule geleitet wird und mit Schulmitteln arbeitet. Wenn dies so wäre und die Schule und damit in letzter Instanz Frau Bethe für unsere Fehltritte verantwortlich wäre, wäre es nur verständlich, dass wir Posts vorher mit der Schulleitung bzw. Frau Bethe absprechen sollten und die Posts auch kontrolliert werden müssten, da die Schule auch am Ende für sie verantwortlich wäre.

Aber andererseits sind wir keine gewöhnliche AG. Schließlich sind wir eine Schüler*innenzeitung und fallen somit unter die Pressefreiheit, sodass wir Äußerungen und Beiträge mit niemanden absprechen oder kontrollieren lassen müssten. So heißt es immerhin auch laut dem Niedersächsischen Schulgesetz: „Es besteht für Schülerzeitungen weder eine Vorlage- oder Genehmigungspflicht noch darf ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden. Schülerzeitungen und Flugblätter unterliegen keiner Kontrolle oder Zensur durch die Schulleitungen oder durch die Schulbehörde.“. Dies brachte uns und die Schulleitung in eine schwierige Situation: Ab wann gilt die Pressefreiheit? Wann sind wir eine Zeitung und wann eine Arbeitsgemeinschaft der Schule?

Nach einem langen hin und her mit der Schulleitung und einer Analyse unseres Datenschutzbeauftragen Herr Bar über den Datenschutz von Instagram, kamen wir aber letztendlich zu seiner Lösung: Die Instagram-Policy! Fünf grundsätzliche Regeln und Verpflichtungen, an die sich AGs und insbesondere Presse-AGs, wie die Hannahlyse oder das Spalterradio, halten müssen, wenn sie einen Instagram-Account betreiben. Regeln, wie z. B., dass wir keine Fotos ohne das Einverständnis einer Person hochladen aber auch das Anrecht, dass grundsätzlich Posts mit niemanden abgesprochen werden, aber heruntergenommen werden, wenn es Beschwerden geben sollte. Fünf Regeln, die uns erlauben, im „Neuland Instagram“ weiter unterwegs zu sein.



von Mattis J.