Warum Smartwatches verboten wurden und werden sollten!

Foto von Rieke D.

Da schon ein Kommentar zu der Smartwatchesverordnung, die ab nächstem Schuljahr in Kraft treten wird (Gesamtkonferenzbeschluss 26.03.19), verfasst worden ist, möchte ich hiermit eine andere Sicht darauf darlegen.

Dazu erstmal eine Erklärung zu dem Entwurf der Schulordnung, in dem die Verordnung vorgeschlagen wurde:
An unserer Schule gibt es ein Handyverbot von 7:55 Uhr bis 13:10 Uhr. Ausgenommen sind hierbei die Schüler*innen der Jahrgänge 10 bis 12 bzw. bis zur Q2. Diese dürfen im C-Turm und (für die Q2 im Café Creme) außerhalb des Unterrichts ihre Smartphones nutzen. Eingeführt wurde das Handyverbot, da die Mehrzahl der Schüler*innen früher in den Pausen ihr Handy genutzt hat. Durch diese Regelung sollte die Kommunikation zwischen den Schüler*innen gefördert werden. Zu dieser Regelung zählen aktuell alle elektronischen Kommunikationsmittel, also Handys und Laptops, aber auch MP3-Player und Spielekonsolen. Im Unterricht sollen diese ausgeschalten und "unsichtbar" sein. Diese Formulierung schließt ein, dass diese Geräte nicht bemerkt werden, zum Beispiel durch Töne oder Vibrationen. An der ganzen Schule können diese aber nicht verboten werden, da die Schule, bzw. die Lehrkräfte nicht kontrollieren können, ob Schüler*innen elektronische Kommunikationsmittel "versteckt" in der Tasche haben. Daher ist nur die Nutzung untersagt.

Nun gibt es aber immer mehr Smartwatches an dieser Schule. Viele von diesen können mit einem Smartphone verbunden werden, einige haben auch direkten Zugang zu Programmen wie Google oder sogar eine eigene SIM-Karte. Die Schulordnung sollte generell überarbeitet werden und dabei wurden auch Smartwatches zu den elektronischen Kommunikationsmitteln hinzugefügt. Die neue Schulordnung wurde in einer Arbeitsgemeinschaft entworfen, in der drei Lehrer*innen, drei Schüler*innen und zwei Eltern vertreten waren. In dieser AG wurden sehr viele Teile der Schulordnung diskutiert und auf diesen Beschluss wurde sich geeinigt. Bei den Smartwatches gab es sehr lange Diskussionen, bei denen immer wieder festgestellt wurde, dass Smartwatches Smartphones sehr ähnlich sind. Schlussendlich wurde daher in den Entwurf aufgenommen, dass diese dann auch genauso wie Smartphones behandelt werden sollten. Dieser Entwurf wurde dem Schulvorstand vorgelegt und dann am 26.03.19 in der Gesamtkonferenz beschlossen.

Meiner Meinung nach wäre es sehr inkonsequent, wenn die Smartwatches nicht genauso wie Handys behandelt werden würden. Sonst dürfte ich ein Tastenhandy in der Schule nicht nutzen, eine Smartwatch aber schon. Das wäre nicht logisch. Natürlich gibt es auch einige Schüler*innen, die ihre Smartwatch nur nutzen, um die Uhrzeit lesen zu können. Dafür gibt es meiner Meinung nach aber analoge Armbanduhren und theoretisch in jedem Klassenraum eine funktionierende Wanduhr. Falls diese nicht funktionieren oder nicht existieren, könnt ihr euch übrigens an die Hausmeister oder Herrn Reimann wenden. Natürlich gibt es auch Fitnesstracker, die lediglich den Puls zu der Uhrzeit anzeigen. Per Definition gelten diese aber auch als Smartwatch, da eine Smartwatch als eine Armbanduhr mit zusätzlichen Funktionen definiert ist. Selbst wenn es einzelne Arten von Smartwatches gäbe, die künftig erlaubt wären, bezweifle ich, dass diese Regelung durchgesetzt werden könnte. Ich bin mir sicher, dass ein Großteil der Lehrer nicht zwischen verschiedenen Arten von Smartwatches genau unterscheiden kann, ich könnte es auch nicht. Also wäre diese Regelung nicht durchzusetzen. Außerdem sind auch alle Arten von Handys in die Definition der elektronischen Kommunikationsmittel mit aufgenommen. Es ist hierbei egal, ob ich ein Nokia-Tastenhandy, das dreizehn Jahre alt ist, in der Schule nutze oder das neuste iPhone. Und hier sind die Möglichkeiten durch die Funktionen auch sehr verschieden. Wieso sollte es erlaubt sein, im Unterricht seine Smartwatch zu nutzen, wenn ich an der Schule nicht einmal einen MP3-Player nutzen darf? Ich persönlich habe schon häufig erlebt, wie Schüler*innen im Unterricht auf ihrer Smartwatch tippen, Google nutzen oder eventuell sogar Audios aufnehmen. Meiner Meinung nach geht das gar nicht, aber die Lehrer konnten nicht wirksam dagegen vorgehen, da die Begründung der Schüler*innen "Das ist nur meine Uhr, die dürfen Sie mir gar nicht wegnehmen" lautete. Und selbst aus der Sicht der Schüler*innen kann ich sagen, dass mich das furchtbar nervt. Mit dieser Sicht bin ich übrigens nicht allein. Selbstverständlich gibt es auch Schüler*innen, die vernünftig mit ihrer Smartwatch umgehen, aber ich bin mir sicher, dass das bei der Handy- oder Laptopnutzung auch der Fall wäre.
Smartwatches sind zu dieser Zeit von den Funktionen her mit Smartphones gleichzusetzen und daher ist dies nun auch beschlossen worden.

von Rieke D.